Impressum-Service-Vertrag
Version 1 · gültig seit 14.09.2026
Impressum-Service-Vertrag
Dieser Vertrag regelt die Besonderheiten der c/o-Anschrift, die wir dir bereitstellen. Er ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Widersprüchen zwischen beiden Texten geht dieser Vertrag den AGB vor.
Wir duzen dich, weil wir das im ganzen Angebot tun. Das ändert nichts daran, dass hier ein Vertrag steht, der beide Seiten bindet.
§ 1 Gegenstand und Rangfolge
(1) Wir stellen dir eine Anschrift an unserem Standort in Augsburg zur Verfügung, die du in deinem Impressum und in deiner Anbieterkennzeichnung angeben kannst, und nehmen unter dieser Anschrift Post für dich entgegen.
(2) Dieser Vertrag ist Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Haken „Ich akzeptiere die AGB“ in der Bestellstrecke nimmst du beide Texte zugleich an (§ 1 Absatz 3 der AGB). Er steht auf postsalto.de im Bereich „Rechtliches“ zum Abruf und zum Speichern bereit und wird dir mit der Bestellbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.
(3) Zu diesem Vertragsverhältnis gehören außerdem die Leistungsbeschreibung des von dir gebuchten Pakets, die Empfangs- und Zustellungsvollmacht, die Einwilligung zur Postöffnung und zum Scan sowie, falls du sie erteilst, die Einwilligung in den biometrischen Abgleich. Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge des § 1 Absatz 4 der AGB: Das speziellere Dokument geht vor.
(4) Dieser Vertrag begründet kein Miet-, Pacht- oder Nutzungsverhältnis an unseren Räumen. Du erwirbst kein Recht, die Räume zu betreten, dort zu arbeiten oder dort Gegenstände zu lagern.
§ 2 Die Anschrift und ihre Form
(1) Die Anschrift lautet:
Dein Projekt- oder Künstlername, dein Vor- und Nachname
c/o Postsalto GbR #deine Kundennummer
Steinerne Furt 58C
86167 Augsburg
(2) Alle vier Zeilen gehören zur Anschrift. Die Kundennummer ist kein Zusatz und keine Geschmacksfrage: An unserem Standort liegt Post für viele Menschen, darunter Namensgleiche, und unsere Zuordnung sucht genau diese Nummer. Lässt du deinen bürgerlichen Namen oder die Kundennummer weg, ist die Anschrift unvollständig, und wir können eingehende Post nicht zuverlässig zuordnen.
(3) Eine Anschrift, die nur einen Projekt- oder Künstlernamen nennt, ist nicht ladungsfähig. Dein bürgerlicher Name muss deshalb immer in der ersten Zeile stehen, auch wenn du unter einem anderen Namen auftrittst.
(4) Wir sind Inhaber der Räume unter der genannten Anschrift und dort an Werktagen zu unseren Geschäftszeiten tatsächlich anwesend. Unsere Geschäftszeiten stehen auf postsalto.de. Der Briefkasten wird an jedem Werktag geleert.
(5) Du darfst die Anschrift erst verwenden, wenn wir sie dir freigeschaltet haben. Die Freischaltung bestätigen wir dir per E-Mail.
§ 3 Was wir schulden
(1) Wir schulden dir:
a) die Bereitstellung der Anschrift nach § 2 für die Dauer des Vertrags, b) die Entgegennahme von Briefpost unter dieser Anschrift an jedem Werktag, im Rahmen der Empfangs- und Zustellungsvollmacht auch von Einschreiben und förmlichen Zustellungen, c) die Erfassung jeder Sendung mit Eingangsdatum, Kategorie und, soweit von außen erkennbar, dem Absender, d) die Benachrichtigung über jede eingegangene Sendung per E-Mail und im Kundenkonto, innerhalb der Fristen des § 9, e) die Ausführung deiner Weisung zu jeder Sendung, also Weiterleitung an deine hinterlegte Privatanschrift, Rücksendung an den Absender oder, bei erteilter Einwilligung und freiem Kontingent, Öffnen und Scannen, f) die Bereitstellung des Scans als durchsuchbares PDF in deinem Kundenkonto, g) ein unveränderliches Protokoll über den gesamten Bearbeitungsverlauf jeder Sendung, h) die im gebuchten Paket zusätzlich genannten Leistungen, insbesondere die Bio-Link-Seite mit eingebautem Impressum unter impressum.postsalto.de, den Paketempfang und das E-Mail-Postfach.
(2) Umfang, Rhythmus der Weiterleitung, monatliches Scan-Kontingent und Paketkontingent ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Pakets, die dir vor der Bestellung angezeigt wurde. Sie ist Vertragsbestandteil.
(3) Wir dürfen für die Ausführung Subunternehmer und Post- und Versanddienstleister einsetzen. Für ihr Verhalten bei der Erbringung unserer Leistung haften wir wie für eigenes. Für den Transportweg des Post- oder Versanddienstleisters gilt § 15 Absatz 5.
§ 4 Was wir ausdrücklich nicht schulden
(1) Wir sind ein Postdienst mit Empfangsvollmacht, keine Kanzlei und keine Beratung. Nicht geschuldet sind deshalb:
a) Rechtsberatung jeder Art. Wir sagen dir nicht, ob dein Impressum vollständig ist, ob eine Abmahnung berechtigt ist oder wie du auf ein Schreiben reagieren solltest. b) Die Prüfung deines Impressums auf inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit. Wir stellen die Anschrift und die technische Darstellung bereit, nicht die rechtliche Bewertung deiner Angaben. c) Fristenkontrolle, Terminüberwachung und Wiedervorlage. Wir lesen nicht, ob in einem Schreiben eine Frist steht, und wir rechnen sie nicht aus. d) Die inhaltliche Auswertung deiner Post. Wir fassen nicht zusammen, wir übersetzen nicht, wir bewerten nicht und wir entscheiden nichts für dich. e) Vertretung. Wir geben keine Erklärungen für dich ab, schließen keine Verträge, legen keine Rechtsmittel ein, stellen keine Anträge und vertreten dich weder vor Gericht noch gegenüber Behörden. Unsere Vollmacht ist auf die Entgegennahme beschränkt. f) Ein Archiv. Die Aufbewahrungsfristen in § 11 sind Betriebsfristen, keine Zusage einer dauerhaften Speicherung. g) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere keine bestimmte Reichweite deiner Bio-Link-Seite. h) Räume, Arbeitsplatz, Zutritt, Firmensitz. Siehe § 1 Absatz 4 und § 7.
(2) Keine Fristenwahrung ohne gesonderten Auftrag. Wir übernehmen es nur dann, für dich eine Frist zu wahren oder ein Schreiben rechtzeitig weiterzugeben, wenn wir dir das im Einzelfall ausdrücklich in Textform zugesagt haben. Eine Bitte im Support, ein Vermerk in deinem Kundenkonto, ein Telefonat oder eine E-Mail ohne unsere ausdrückliche Zusage begründen eine solche Pflicht nicht. Wir wollen dich hier nicht abwimmeln, sondern verhindern, dass du dich auf etwas verlässt, was wir nicht leisten können.
(3) Wir nehmen nicht an: Nachnahmesendungen, Sendungen gegen Zahlung von Zoll, Entgelten oder Auslagen, Bargeld, Wertgegenstände und Sendungen mit Wertangabe, Sendungen mit erkennbar gefährlichem, verderblichem oder rechtswidrigem Inhalt sowie Sendungen für Personen, die bei uns nicht als Kundin oder Kunde geführt werden.
§ 5 Ladungsfähigkeit der Anschrift
(1) Eine Anschrift ist ladungsfähig, wenn dort tatsächlich zugestellt werden kann, wenn also die ernsthafte Möglichkeit besteht, ein Schriftstück an dich oder an eine empfangsberechtigte Person zu übergeben. Ein bloßes Postfach genügt dafür nicht.
(2) Damit die hier bereitgestellte Anschrift diese Anforderung erfüllt, müssen drei Dinge zugleich vorliegen:
a) Unsere Räume unter der Anschrift sind zu den Geschäftszeiten besetzt, und Sendungen können dort tatsächlich übergeben werden. b) Du hast uns die Empfangs- und Zustellungsvollmacht erteilt und sie nicht widerrufen. Nach § 171 der Zivilprozessordnung kann an eine bevollmächtigte Person mit derselben Wirkung zugestellt werden wie an dich selbst. Diese Vollmacht ist Voraussetzung des Vertrags. Ohne sie dürfen wir für dich nichts entgegennehmen. c) Deine Identität ist geprüft, und deine Privatanschrift ist bei uns aktuell hinterlegt, damit wir dich tatsächlich erreichen.
(3) Fällt eine dieser Voraussetzungen weg, insbesondere durch den Widerruf der Vollmacht, durch eine veraltete Privatanschrift oder durch eine Sperrung nach § 13, ist die Anschrift nicht mehr ladungsfähig. Du bist dann verpflichtet, dein Impressum unverzüglich auf eine andere ladungsfähige Anschrift umzustellen.
(4) Ehrlicher Hinweis zum Risiko. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Anschrift eines Postdienstleisters, der Post lediglich sammelt und weiterleitet, keine ladungsfähige Anschrift ist, weil die Person dort nicht angetroffen werden kann (BGH, Urteil vom 07.07.2023, V ZR 210/22). Das Oberlandesgericht Hamm hat für den c/o-Zusatz die Formel aufgestellt, dass er zulässig ist, wenn er der besseren Auffindbarkeit der zur Annahme befugten Person dient und nicht der Verschleierung der Zustellmöglichkeiten (OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2015, 27 W 51/15). Unser Modell unterscheidet sich von der reinen Weiterleitung durch die Empfangs- und Zustellungsvollmacht nach § 171 ZPO und durch unsere tatsächliche Anwesenheit an der Anschrift. Eine abschließende höchstrichterliche Klärung für Modelle wie unseres gibt es nicht. Ein Restrisiko bleibt. Wir sagen dir das lieber deutlich, als es zu verschweigen.
(5) Verlangt ein Zusteller, eine Behörde oder ein Gericht die Vorlage einer schriftlichen Vollmachtsurkunde (§ 171 Satz 2 ZPO), stellen wir dir auf Anforderung eine solche Urkunde zum Ausdrucken und Unterschreiben bereit. Die Einzelheiten stehen in der Empfangs- und Zustellungsvollmacht.
§ 6 Was du im Impressum angeben musst
(1) Wir stellen die Anschrift bereit. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit deines Impressums bist du selbst verantwortlich.
(2) Nach § 5 Absatz 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), der Nachfolgevorschrift des früheren § 5 TMG, gehören in dein Impressum, soweit auf dich zutreffend:
a) dein Name, bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und vertretungsberechtigte Person, b) die Anschrift, unter der du niedergelassen bist, also die hier bereitgestellte Anschrift, c) Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen, mindestens eine E-Mail-Adresse und einen zweiten unmittelbaren Kontaktweg, d) die zuständige Aufsichtsbehörde, falls dein Angebot einer Zulassung bedarf, e) das Register und die Registernummer, falls du eingetragen bist, f) bei reglementierten Berufen die Kammer, die Berufsbezeichnung, den Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen, g) die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer, soweit vorhanden.
(3) Bietest du journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte an, brauchst du zusätzlich einen Verantwortlichen mit Namen und Anschrift nach § 18 Absatz 2 des Medienstaatsvertrags. Diese Person muss eine natürliche Person sein.
(4) Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis heißt das: ein Link mit der Beschriftung „Impressum“ im Fußbereich jeder Seite, höchstens zwei Klicks entfernt.
(5) Auf Profilen sozialer Netzwerke genügt nach der bisherigen Rechtsprechung ein deutlich erkennbarer Link, der ohne Umwege zu einer Seite mit dem vollständigen Impressum führt. Genau dafür ist die Bio-Link-Seite gedacht, die wir dir bereitstellen. Diese Rechtsprechung ist im Fluss, und die Betreiber sozialer Netzwerke ändern die Gestaltung ihrer Profile laufend. Prüfe deshalb von Zeit zu Zeit, ob dein Link an der vorgesehenen Stelle noch sichtbar und ohne Umweg erreichbar ist.
(6) Wir prüfen dein Impressum nicht auf inhaltliche Richtigkeit und schulden dir keine Rechtsberatung (§ 4).
§ 7 Nutzungsgrenzen
(1) Die Anschrift ist ausschließlich für dein Impressum und deine Anbieterkennzeichnung bestimmt, also für die Angaben nach § 5 DDG, § 18 MStV und vergleichbaren Kennzeichnungspflichten.
(2) Unzulässig ist insbesondere die Verwendung
a) als Sitz eines Unternehmens oder einer Gesellschaft, b) für eine Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO, c) für die Eintragung in das Handels-, Vereins-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister, d) als Anschrift gegenüber Finanzamt, Gewerbeamt, Sozialversicherungsträgern oder sonstigen Behörden, e) für die Anmeldung eines Wohnsitzes, f) für die Eröffnung von Bank- oder Zahlungskonten, g) für Zwecke, die darauf angelegt sind, deine tatsächliche Erreichbarkeit zu verschleiern.
Die gleichlautende Regelung in § 4 der AGB gilt daneben. Beide Vorschriften sagen dasselbe, und keine erlaubt, was die andere verbietet.
(3) Der Grund für Absatz 2 ist nicht Bequemlichkeit, sondern Recht: Für einen Unternehmenssitz und für Registereintragungen gelten strengere Anforderungen an die Geschäftsanschrift, die eine reine Zustellanschrift nicht erfüllt. Wer sie dort trotzdem angibt, riskiert die Zurückweisung der Anmeldung und den Vorwurf falscher Angaben.
(4) Ein Projekt, eine Buchung. Du darfst die Anschrift auf beliebig vielen Profilen, Websites und Shops verwenden, solange sie zu demselben Projekt gehören. Ein Projekt ist eine inhaltlich und organisatorisch zusammenhängende Online-Präsenz, die unter demselben Namen oder derselben Marke auftritt. Für ein weiteres, eigenständiges Projekt brauchst du eine weitere Buchung.
(5) Du darfst die Anschrift nicht an Dritte weitergeben, weder entgeltlich noch unentgeltlich, und nicht für Personen verwenden, die nicht bei uns als Kundin oder Kunde geführt werden.
§ 8 Veröffentlichung deiner Impressumsangaben
(1) Auf Wunsch veröffentlichen wir deine Impressumsangaben auf einer Seite unter impressum.postsalto.de, die du in deinen Profilen verlinken kannst.
(2) Die Angaben, die dort erscheinen, stammen aus deinem Profil. Änderst du sie, veröffentlichst du damit selbst eine neue Fassung.
(3) Von jeder Veröffentlichung erstellen wir einen unveränderlichen Abzug mit Zeitstempel. Damit lässt sich später belegen, welche Angaben zu welchem Zeitpunkt öffentlich standen. Das schützt vor allem dich, etwa gegenüber dem Vorwurf, dein Impressum sei zu einem bestimmten Zeitpunkt unvollständig gewesen.
(4) Für die Inhalte deiner Bio-Link-Seite gilt § 9 der AGB. Wir dürfen die Seite nach den dort genannten Regeln sperren, insbesondere im Melde- und Abhilfeverfahren nach Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act).
§ 9 Reaktionszeiten
(1) Unsere Reaktionszeit. Wir erfassen eingegangene Briefpost an jedem Werktag und benachrichtigen dich in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach dem Eingang.
(2) Fristsachen. Sendungen der Kategorien Gerichtspost, Behördenpost und Mahnung sowie Sendungen, die von außen als Fristsache erkennbar sind, behandeln wir vorrangig. Über sie benachrichtigen wir dich innerhalb von vier Stunden. Diese Frist läuft innerhalb unserer Geschäftszeiten. Geht eine solche Sendung nach Geschäftsschluss, an einem Samstag, einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag am Standort Augsburg ein, beginnt sie mit dem Beginn des nächsten Werktags.
(3) Deine Reaktionszeit. Bei einer Benachrichtigung über eine Sendung nach Absatz 2 erwarten wir deine Rückmeldung, also deine Weisung im Kundenkonto, innerhalb von 24 Stunden, spätestens jedoch bis zum Ablauf des nächsten Werktags nach der Benachrichtigung.
(4) Warum diese Frist so kurz ist. Eine Zustellung an uns wirkt wie eine Zustellung an dich (§ 171 ZPO). Die Frist beginnt also mit dem Zugang bei uns zu laufen, nicht erst, wenn du den Brief in der Hand hältst. Die kürzesten Fristen, die auf dem Postweg kommen und ernste Folgen haben, betragen ein bis zwei Wochen, etwa der Widerspruch gegen einen Mahnbescheid oder der Einspruch im Bußgeldverfahren. Unsere vier Stunden und dein einer Werktag zusammen verbrauchen davon höchstens zwei Tage. Der Rest der Frist bleibt dir. Verlangt ist dabei nur, dass du uns sagst, was mit der Sendung geschehen soll, nicht, dass du inhaltlich schon reagiert hast.
(5) Absatz 3 ist eine Obliegenheit, keine einklagbare Hauptpflicht. Wir mahnen sie nicht ab und wir berechnen dafür nichts. Reagierst du nicht, verfahren wir nach § 11 Absatz 2, und für die Folgen der Verspätung gilt § 15 Absatz 4.
(6) Für Anfragen im Support außerhalb von Fristsachen sagen wir keine feste Reaktionszeit zu. Wir antworten an Werktagen so schnell wir können.
§ 10 Deine Mitwirkungspflichten
(1) Richtige Angaben. Du machst bei der Buchung vollständige und richtige Angaben zu Namen, Privatanschrift, E-Mail-Adresse und Rechtsform.
(2) Meldepflicht bei Änderungen. Du teilst uns jede Änderung deiner Privatanschrift, deiner E-Mail-Adresse, deiner Namensangaben und deiner Rechtsform unverzüglich mit, indem du sie im Kundenkonto pflegst. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern, in der Praxis innerhalb einer Woche. Eine Empfangsvollmacht, die ins Leere weiterleitet, ist gefährlicher als gar keine: Wir nehmen dann rechtswirksam Post für dich entgegen, ohne sie dir zustellen zu können.
(3) Erreichbarkeit. Du sorgst dafür, dass die von dir hinterlegte E-Mail-Adresse funktioniert, dass unsere Nachrichten nicht in einem Spam-Ordner verschwinden und dass du sie an Werktagen liest. Wirst du für längere Zeit nicht erreichbar sein, etwa im Urlaub, hinterlege vorab eine Weisung im Kundenkonto oder rechne damit, dass wir nach § 11 Absatz 2 verfahren.
(4) Identitätsprüfung. Du weist deine Identität innerhalb von sieben Tagen ab der Freischaltung nach. Die Einzelheiten und die Folgen stehen in § 5 der AGB.
(5) Form der Anschrift. Du sorgst dafür, dass die Anschrift überall in der in § 2 Absatz 1 genannten Form angegeben wird, und dass Absender sie vollständig verwenden. Sendungen ohne zuordenbaren Namen und ohne Kundennummer müssen wir an den Absender zurücksenden.
(6) Zugangsdaten. Du hältst deine Zugangsdaten geheim. Besteht der Verdacht, dass Dritte Zugriff auf dein Konto haben, informierst du uns unverzüglich.
(7) Weisungen. Du prüfst die Benachrichtigungen über eingegangene Post zeitnah und teilst uns mit, was mit einer Sendung geschehen soll (§ 9 Absatz 3).
§ 11 Behandlung der Sendungen und der Originale
(1) Zu jeder offenen Sendung wählst du im Kundenkonto zwischen Weiterleitung an deine hinterlegte Privatanschrift, Rücksendung an den Absender und, bei erteilter Einwilligung zur Postöffnung und freiem Scan-Kontingent, Öffnen und Scannen.
(2) Wenn keine Weisung kommt. Erhalten wir innerhalb von fünf Werktagen nach der Benachrichtigung keine Weisung von dir, leiten wir die Sendung an deine hinterlegte Privatanschrift weiter. Bei Sendungen nach § 9 Absatz 2 verkürzt sich diese Frist auf einen Werktag. Die Kosten der Weiterleitung trägst du, soweit sie über das in deinem Paket enthaltene Kontingent hinausgehen.
(3) Aufbewahrung der Originale. Nach dem Scan bewahren wir das Original der Sendung 30 Kalendertage auf. In dieser Zeit kannst du jederzeit verlangen, dass wir dir das Original nachsenden. Danach vernichten wir es datenschutzgerecht durch Schreddern.
(4) Warum 30 Tage. Der Scan ist die Leistung, das Original ist die Rückfahrkarte für den Fall, dass ein Scan unleserlich ist oder eine Zuordnung beanstandet wird. Beides klärt sich binnen Wochen. Fremde Post länger körperlich zu lagern, erhöht das Risiko, ohne jemandem zu nützen.
(5) Was wir nie vernichten. Sendungen der Kategorien Gerichtspost, Behördenpost und Mahnung sowie als Fristsache gekennzeichnete Sendungen vernichten wir nicht. Sie werden ausschließlich weitergeleitet oder an den Absender zurückgesandt.
(6) Wie lange der Scan bleibt. Den Scan und den daraus per Texterkennung erzeugten durchsuchbaren Volltext halten wir 24 Monate ab dem Eingang der Sendung in deinem Kundenkonto bereit. Danach löschen wir beides. Der Eintrag, dass und wann eine Sendung eingegangen ist und was mit ihr geschehen ist, bleibt als Nachweis stehen.
(7) Deine eigenen Aufbewahrungspflichten. Trifft dich für ein Schriftstück eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, etwa nach § 147 der Abgabenordnung, musst du selbst dafür sorgen. Unsere Kopie ist dafür kein Ersatz, weil sie nach Absatz 6 wieder verschwindet. Lade Belege, die du behalten musst, rechtzeitig herunter.
(8) Pakete nehmen wir nur an, wenn du den Paketempfang gebucht hast und dein Monatskontingent nicht ausgeschöpft ist. Andernfalls verweigern wir die Annahme. Aus Kulanz angenommene Pakete zählen auf das Kontingent.
§ 12 Missbräuchliche Verwendung der Anschrift
(1) Missbräuchlich ist insbesondere:
a) jede Verwendung entgegen § 7, b) die Weitergabe der Anschrift an Dritte, c) die Angabe der Anschrift gegenüber Behörden, Gerichten oder Registern als eigener Sitz oder eigene Geschäftsanschrift, d) die Verwendung für ein zweites, eigenständiges Projekt ohne zweite Buchung, e) die Verwendung nach dem Ende des Vertrags oder während einer Sperrung, f) die Verwendung im Zusammenhang mit Angeboten, die darauf angelegt sind, Dritte zu täuschen oder zu schädigen.
(2) Bei einem Verstoß fordern wir dich unter Fristsetzung zur Beseitigung auf. Kommst du der Aufforderung nicht nach, dürfen wir die Anschrift nach § 13 sperren und den Vertrag außerordentlich kündigen. Bei einem schwerwiegenden Verstoß, insbesondere nach Absatz 1 Buchstabe f, dürfen wir sofort sperren.
(3) Verwendest du die Anschrift missbräuchlich, dürfen wir Unterlassung verlangen und den Ersatz des Schadens, der uns dadurch entsteht. Dazu gehören insbesondere die Kosten unserer Rechtsverteidigung gegenüber Dritten und der Aufwand für Auskünfte gegenüber Behörden. Der Nachweis, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dir vorbehalten. Eine Vertragsstrafe vereinbaren wir nicht.
(4) Auskünfte an Behörden und Gerichte. Verlangt eine Behörde, ein Gericht oder ein Gerichtsvollzieher von uns auf gesetzlicher Grundlage Auskunft darüber, wer sich hinter der c/o-Anschrift verbirgt, sind wir zur Auskunft verpflichtet und erteilen sie. Wir informieren dich darüber, soweit uns das rechtlich erlaubt ist. Das ist keine Drohung, sondern die schlichte Folge davon, dass eine ladungsfähige Anschrift kein Versteck ist. Wer ein Versteck sucht, ist bei uns falsch.
(5) Ansprüche Dritter, die auf deine missbräuchliche Verwendung zurückgehen, sind von der Freistellung nach § 16 der AGB erfasst.
§ 13 Sperrung und Entzug der Anschrift
(1) Wir dürfen die Anschrift sperren, wenn
a) du die Identitätsprüfung nicht fristgerecht erbringst, b) du mit der Zahlung in Verzug bist und auf unsere Mahnungen nicht reagierst, c) du gegen § 7 oder § 12 verstößt, d) begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Anschrift für rechtswidrige Zwecke genutzt wird, e) du die Empfangs- und Zustellungsvollmacht widerrufst, weil wir dann keine Post mehr für dich annehmen dürfen.
(2) Wir informieren dich über die Sperrung, nennen dir den Grund und sagen dir, was zu tun ist, um sie aufzuheben.
(3) Während der Sperrung nehmen wir keine Post für dich an und schalten dein veröffentlichtes Impressum offline. Deine Anschrift ist während der Sperrung nicht ladungsfähig. Du musst dein Impressum für diese Zeit unverzüglich auf eine andere ladungsfähige Anschrift umstellen.
(4) Wird die Ursache beseitigt, heben wir die Sperre auf und schalten alles wieder frei.
(5) Der Vertrag und die Zahlungspflicht laufen während einer Sperrung weiter, wenn die Ursache aus deiner Sphäre stammt. Beruht die Sperrung auf einem Umstand, den wir zu vertreten haben, entfällt für die Dauer der Sperrung die Vergütung.
§ 14 Nach dem Ende des Vertrags
(1) Mit dem Ende des Vertrags entfällt deine Berechtigung, die Anschrift zu verwenden. Du entfernst sie unverzüglich aus allen Impressen, Profilen, Shops, Verzeichnissen, Signaturen und Vertragsformularen.
(2) Wir nehmen ab dem Beendigungszeitpunkt keine Post mehr für dich an. Danach eingehende Sendungen senden wir mit dem Vermerk „Annahme verweigert, Empfänger unter dieser Anschrift nicht mehr vertreten“ an den Absender zurück.
(3) Originalsendungen, die am Tag der Beendigung noch bei uns liegen, senden wir dir einmalig innerhalb von 14 Tagen an deine hinterlegte Privatanschrift. Die Kosten trägst du, soweit sie über ein noch offenes Kontingent hinausgehen. Ist die Sendung nicht zustellbar, gilt § 11 Absatz 3 und Absatz 5.
(4) Deine Scans. Lade Scans, die du behalten willst, vor dem Ende des Vertrags im Kundenkonto herunter. Du kannst außerdem jederzeit einen Datenexport nach Artikel 20 DSGVO anfordern; die Exportdatei steht 14 Tage zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die Löschfristen des § 11 Absatz 6 und die Datenschutzerklärung.
(5) Ein Nachsendeauftrag ist nicht Bestandteil dieses Vertrags. Du kannst ihn bei einem Postdienstleister für unsere Anschrift auch nicht einrichten, weil dort nie ein Wohnsitz oder Sitz von dir bestand.
(6) Verwendest du die Anschrift nach dem Ende des Vertrags weiter, dürfen wir Unterlassung verlangen und die dadurch entstehenden Kosten geltend machen (§ 12 Absatz 3).
§ 15 Haftungsverteilung bei Zustellungen
(1) Wir nehmen Sendungen entgegen, erfassen sie, benachrichtigen dich und führen deine Weisung aus. Damit ist unsere Leistung erbracht.
(2) Wir prüfen keine Fristen, überwachen keine Termine und bewerten den Inhalt zugestellter Schriftstücke nicht (§ 4). Ein Schreiben, das eine Frist auslöst, löst sie mit dem Zugang bei uns aus, nicht erst mit deiner Kenntnisnahme. Genau deshalb gibt es die kurzen Bearbeitungsfristen des § 9 und deine Mitwirkung nach § 10.
(3) Für unsere eigene Bearbeitung, insbesondere für die Einhaltung der Fristen nach § 9 Absatz 1 und 2, für die richtige Zuordnung einer Sendung und für die Ausführung deiner Weisung, haften wir nach § 15 der AGB. Diese Pflichten sind wesentliche Vertragspflichten im Sinne des § 15 Absatz 2 der AGB.
(4) Für Schäden, die daraus entstehen, dass du auf eine Benachrichtigung nicht oder zu spät reagiert hast, dass deine hinterlegte Privatanschrift oder E-Mail-Adresse unrichtig oder veraltet war oder dass du die Anschrift entgegen § 7 verwendet hast, haften wir nicht.
(5) Für den Verlust oder die Beschädigung einer Sendung auf dem Transportweg des Post- oder Versanddienstleisters haften wir nicht. Wir haften für unsere eigene Bearbeitung bis zur Übergabe an den Dienstleister und ab der Übernahme von ihm.
(6) Im Übrigen gilt die Haftungsregelung des § 15 der AGB. Sie geht dieser Vorschrift nicht vor und wird durch sie nicht eingeschränkt; die Absätze 3 bis 5 beschreiben nur, wie sie sich auf Zustellungen auswirkt.
§ 16 Änderung des Standorts
(1) Verlegen wir unseren Standort, teilen wir dir die neue Anschrift spätestens sechs Wochen vorher in Textform mit.
(2) Du bist verpflichtet, dein Impressum bis zum Wirksamwerden des Wechsels umzustellen. Für eine Übergangszeit von mindestens drei Monaten richten wir eine Nachsendung von der alten an die neue Anschrift ein.
(3) Ist dir der Wechsel nicht zumutbar, darfst du den Vertrag zum Zeitpunkt des Wechsels außerordentlich kündigen. Bereits gezahlte Vergütung für die Zeit nach dem Wechsel erstatten wir dir anteilig.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere zu Laufzeit und Kündigung (§ 12 AGB), zu Preisen und Zahlung (§ 10 AGB), zur Haftung (§ 15 AGB), zur Änderung der Vertragsbedingungen (§ 18 AGB) und zum anwendbaren Recht und Gerichtsstand (§ 20 AGB).
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Textform heißt nach § 126b BGB: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, eine E-Mail genügt also. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Noch einzutragen
Die folgenden Angaben kann nur der Betreiber machen. Sie sind vor der Veröffentlichung einzusetzen.
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Geschäftszeiten des Standorts Steinerne Furt 58C, 86167 Augsburg. Gebraucht in § 2 Absatz 4 und in § 9 Absatz 2. Von ihnen hängt zweierlei ab: die Aussage, dass an der Anschrift tatsächlich jemand anwesend ist und Sendungen übergeben werden können (das ist die Grundlage der Ladungsfähigkeit nach § 5), und der Lauf der Vier-Stunden-Frist bei Fristsachen. Sie müssen zugleich im Impressum auf postsalto.de und auf der Kontaktseite stehen und mit den tatsächlichen Zeiten übereinstimmen.
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Telefonnummer des Unternehmens. Gebraucht in § 1 der AGB, im Impressum nach § 5 DDG als zweiter unmittelbarer Kontaktweg und in der Widerrufsbelehrung. Solange sie fehlt, ist die Anbieterkennzeichnung unvollständig.
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Preis der Weiterleitung über das Kontingent hinaus. Gebraucht in § 11 Absatz 2 und § 14 Absatz 3. Im Quelltext steht dafür kein Betrag; Zusatzkosten werden im Adminpanel von Hand als Einzelforderung erhoben. Solange kein Preis veröffentlicht ist, kann nur der tatsächliche Aufwand berechnet werden, und jede Forderung muss im Einzelfall begründet werden.
Stand: 27.08.2026